Realgläubiger

Realgläubiger

Realgläubiger, soviel wie Pfandgläubiger oder Hypothekengläubiger; s. Abgesonderte Befriedigung.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Realgläubiger — Realgläubiger, im österr. Konkursrecht die Absonderungsberechtigten (s. Absonderung) …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Abgesonderte Befriedigung — Abgesonderte Befriedigung, nach der deutschen Konkursordnung (vgl. § 4 und § 47–52) die Befriedigung gewisser mit einem Pfandrecht oder ähnlichem Recht versehenen Personen (die Absonderungsberechtigten oder Absonderungsgläubiger). Sie erfolgt… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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