Civilklage

Civilklage

Civilklage, so v. w. Bürgerliche Klage; C. aus Criminalfällen, s. u. Civilpunkt.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Verjährung — (Praescriptio), jede Veränderung in den rechtlichen Befugnissen od. Verhältnissen, welche hauptsächlich als die gesetzliche Folge der eine Zeit lang fortgesetzten Ausübung od. Nichtausübung eines Rechtes anzusehen ist. Das allgemeine Erforderniß… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Actio — (lat.), 1) Handlung, Bewegung; 2) (Rechtsw.), Forderung, u. Handlung, um eine Forderung im Proceßwege selbständig geltend zu machen, daher das Jus actionum, nach dem System der altrömischen Juristen, mit den Obligationen, als Recht der… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Injurie — (v. lat. Injuria, Ehrenverletzung, Ehrenkränkung), 1) im weiteren Sinne jede wissentliche u. absichtliche Kränkung fremder auf der Persönlichkeit beruhender Rechte, insofern sie nicht in ein bestimmtes, schwereres Verbrechen übergeht: 2) im… …   Pierer's Universal-Lexikon

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